Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbspositionen
Zu unseren Schlüsselmärkten zählen vor allem die globale Halbleiter- und Halbleiterausrüstungsindustrie, die Automobil- und Automobilzulieferindustrie, die Medizintechnik, die Sicherheits- und Wehrtechnik, die Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Technologieunternehmen, die öffentliche Hand und zunehmend die Solarindustrie.
Wichtige Absatzregionen sind Europa, Nordamerika und Asien. Eine allgemein gültige Aussage für den Gesamtkonzern zur Wettbewerbsposition - sowohl in den Schlüsselmärkten als auch in den wesentlichen Absatzregionen - lässt sich nicht treffen, da Jenoptik nicht als Gesamtkonzern aktiv am Markt auftritt, sondern mit den jeweiligen Produkten und Technologien in verschiedenen Märkten und Regionen agiert.
Aufgrund einer breiten Präsenz können wir zyklische Schwankungen, denen Einzelmärkte unterliegen, weitgehend ausgleichen. Wirtschaftlich sind wir im weiteren Sinne vom Investitionsklima abhängig. In Märkten für Konsumgüter, die starken saisonalen Schwankungen unterliegen, sind wir nicht aktiv. Unsere Produkte und Dienstleistungen richten sich vor allem an die Industrie und in einzelnen Branchen an die öffentliche Hand. Ausfuhrbestimmungen bestehen für den Export von Wehrtechnik, den Jenoptik jedoch nur in geringem Umfang selbst vornimmt. Einzelne Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Wehrtechnik und für die öffentliche Hand unterliegen zudem rechtlichen Einflussfaktoren, beispielsweise Local-Content-Vorschriften oder Preisklauseln.
Der Jenoptik-Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern: Dr. Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG, ist verantwortlich für das gesamte operative Geschäft sowie die Bereiche Strategie und Innovationen, Beteiligungen und Audit, IT, Datenschutz, Kommunikation und Marketing, Qualität und Prozesse sowie als Arbeitsdirektor für den Bereich Personal. Der erfahrene Manager kam im Oktober 2006 als Vorstand Technologie/operatives Geschäft zur JENOPTIK AG und übernahm den Vorstandsvorsitz von Alexander von Witzleben, der am 1. Juli 2007 zum Haniel-Konzern wechselte. Finanzvorstand der JENOPTIK AG ist seit 1. Juli 2007 Frank Einhellinger. In seiner Funktion verantwortet er die Bereiche Finanzen und Strategischer Einkauf, das Risikomanagement, die Bereiche Recht, Investor Relations, Mergers & Acquisitions, Immobilien sowie das Umweltmanagement im Jenoptik-Konzern. Frank Einhellinger kam bereits 1996 zum Jenoptik-Konzern und begleitete seit 1998 führende Positionen im Finanzbereich.
Die Führungsstruktur des Konzerns wurde zum 1. Januar 2008 - einhergehend mit der neuen Organisationsstruktur - gestrafft. Den fünf Sparten, in denen das gesamte operative Geschäft zusammengefasst ist, steht jeweils ein Spartenleiter vor. Ihm obliegt die Führung des operativen Geschäftes innerhalb der Sparte, der Spartenaufbau inklusive der Querschnittsfunktionen, die Ergebnisverantwortung sowie mit der strategischen Ausrichtung der Sparte die Verantwortung für die adressierten Märkte, Produktstrategien, F+E-Roadmaps, Wachstumsinitiativen und die Wettbewerbs-Beobachtung. Die strategischen Entscheidungen des Gesamtkonzerns werden seit 1. Januar 2008 von einem Executive Management Board getroffen, dem der Vorstand der JENOPTIK AG, die Leiter der fünf Sparten sowie der Leiter Strategie & Innovationsmanagement und der Leiter Personal angehören. Siehe auch Prognosebericht.
Für Mitarbeiter des Konzerns, für die der Flächentarif der Metall- und Elektronikindustrie angewendet wird, gelten die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsrunde vom Mai 2007. Insgesamt 75 Prozent aller 2.904 in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter arbeiten auf Grundlage eines Tarifvertrages. Mitarbeiter-Optionsprogramme bestehen nicht.
Ein mitarbeiterfinanziertes Alterssicherungsmodell bietet Jenoptik seit 2001. Es beruht auf den drei Standbeinen Unterstützungskasse, Metallrenten-Pensionskasse sowie private Rentenverträge mit der Allianz. Pensionsdirektzusagen werden außer für Vorstandsmitglieder der JENOPTIK AG nicht mehr erteilt. Rückstellungen für bestehende Pensionsverpflichtungen, die mit der ESW GmbH übernommen wurden, belaufen sich auf rund 28 Mio Euro und sind in einem Contractual Trust Arrangement (CTA) zusammengefasst, das im Wesentlichen über Immobilien- und Wertpapiervermögen und damit unabhängig vom operativen Geschäft der Jenoptik abgesichert ist.
Das Vergütungssystem für das Jenoptik-Management wird aktuell überarbeitet. Variable Gehaltsbestandteile der Spartenleiter und des Top-Managements bemessen sich am Ergebnis und Cashflow der Sparte und/bzw. des Gesamtkonzerns sowie an individuell vereinbarten strategischen und persönlichen Zielen. Diese 2007 neu definierte Bemessungsgrundlage für variable Gehaltsbestandteile wird 2008 auf die zweite Führungsebene des Konzerns übertragen.
Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Nach dem Vorstandswechsel griff für Dr. Michael Mertin und für Frank Einhellinger im Jahr 2007 eine Vereinbarung über eine Fixtantieme. Darüber hinaus gibt es Nebenleistungen und Pensionszusagen. Der variable Vergütungsbestandteil richtet sich ab 2008 nach der persönlichen Leistung des Vorstandsmitglieds auf Basis einer mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden abgeschlossenen Zielvereinbarung sowie nach dem Unternehmenserfolg, wobei hierfür das Konzernergebnis vor Steuern, der Aktienkurs sowie strategische Ziele Bemessungsgrundlage sind. Neben der jeweiligen Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden kann, gibt es keine weiteren wesentlichen Nebenleistungen. In 2007 wurden Verträge zur betrieblichen Altersversorgung für beide Vorstände abgeschlossen. Der Versorgungszusage liegt ein mittels einer Lebensversicherung rückgedecktes Versorgungskonzept zu Grunde.
Weitere Angaben zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates einschließlich der individualisierten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden Sie im Anhang des Geschäftsberichtes. Wir betrachten diese und die obigen Angaben zum Vergütungssystem als Bestandteil des Vergütungs- und damit des Corporate-Governance-Berichtes dieses Geschäftsberichtes.
Zur der nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB geforderten Berichterstattung geben wir die folgende Übersicht: